Was ist Ihre Immobilie wert?
Interessieren Sie sich für den Verkauf einer Immobilie? Mit unserer Online-Immobilienbewertung erhalten Sie sofort per E-Mail einen Marktwert. Natürlich kostenfrei und unverbindlich!
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Für die Immobilienbewertung schreibt der Gesetzgeber drei Verfahren vor: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Wann sich welches Bewertungsmodell anbietet, ist abhängig vom Bewertungszweck.
In Deutschland ist gesetzlich genau geregelt, nach welchen Rechenmodellen Immobilienbewertungen durchgeführt werden dürfen.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) schreibt diese drei Verfahren vor:
Für selbstbewohnte und gewerblich genutzte Immobilien eignet sich das Sachwertverfahren sehr gut. Das Vergleichswertverfahren wird bevorzugt bei Eigentumswohnungen eingesetzt und das Ertragswertverfahren liefert bei Renditeobjekten wie gewerblich genutzten Immobilien und vermieteten Wohnungen die genauesten Ergebnisse.
Mehr zum Thema Immobilienbewertung und zu den einzelnen Verfahren können Sie auch in unserem umfangreichen FAQ-Bereich nachlesen. Gerne beraten wir Sie darüber hinaus persönlich. Auf diese Weise können wir Ihnen den genauen Ablauf einer Bewertung am einfachsten erklären.
Privater Wohnraum lässt sich verlässlich durch das Vergleichswertverfahren bewerten. Es bildet die Marktsituation besonders gut ab und ist leicht nachvollziehbar.
Die Immobilienbewertung nach diesem Verfahren hat in der Vergangenheit abgeschlossene Verkäufe vergleichbarer Objekte zur Grundlage. Aus den erzielten Verkaufspreisen wird der Durchschnitt ermittelt und an das zu bewertende Objekt angepasst. Hierfür werden Zu- und Abschläge für bestimmte Eigenschaften genutzt. So sorgt beispielsweise ein über dem Durchschnitt liegender Modernisierungsgrad für Zuschläge.
Die Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren setzt voraus, dass es in der Vergangenheit vergleichbare Immobiliengeschäfte gab. Aufschluss darüber geben anonymisierte Kaufpreislisten aus Gutachterausschüssen. Vergleichbarkeit muss etwa für die Lage, die Bauweise, die Größe und die Ausstattung gegeben sein. Für die Immobilienbewertung spielen in diesem Verfahren auch der Zustand der Bausubstanz und der Ertrag durch eine Vermietung eine Rolle.
Am einfachsten ist es, wenn kürzlich in der Nähe vergleichbare Objekte verkauft wurden. Dies ermöglicht ein direktes Vergleichsverfahren. Es kommt zur Anwendung, wenn kürzlich ein ähnliches Grundstück in der Nachbarschaft den Besitzer wechselte. Entscheidend ist für die Immobilienbewertung nach diesem Verfahren, dass sich Größe und Zustand vergleichen lassen. Gibt es keine entsprechende Immobilie, kommt das indirekte Vergleichsverfahren zur Anwendung.
Dafür werden Preislisten eingesetzt, welche die Verkäufe der letzten Jahre mit den jeweiligen Preisen aufweisen. Gegen ein Entgelt können die Listen über Gutachterausschüsse angefordert werden. Hier erfolgt die Immobilienbewertung nach einem Verfahren, das Daten aus der Vergangenheit heranzieht. Um den gegenwärtigen Preis zu bestimmen, wird zusätzlich eine Einschätzung der Preisentwicklung bis heute benötigt. Dies ist für Laien schwer zu bewerkstelligen. Eine Immobilienbewertung von einem Experten durchführen zu lassen, ist deshalb bei jedem Verfahren eine sinnvolle Entscheidung.
Nutzen Sie unser Online-Tool zur verlässlichen Wertermittlung.
Das Vergleichswertverfahren eignet sich am besten für die Preisbestimmung von privatem Wohneigentum, wenn in vergleichbarer Lage ähnliche Objekte verkauft wurden. Für die Immobilienbewertung nach diesem Verfahren ist es entscheidend, dass es verkaufte Objekte gibt, die dem zu bewertenden Haus nahekommen. Gibt es keine solchen Immobilien, stößt das Verfahren an seine Grenzen.
Bei Renditeobjekten erfolgt die Immobilienbewertung nach einem anderen Verfahren. Bei diesen Immobilien handelt es sich um Mietobjekte, Hotels und Gewerbeobjekte. Hierbei geht es in erster Linie darum, mit welchem langfristigen Ertrag zu rechnen ist.
Das Ertragswertverfahren berücksichtigt diese wichtigen Komponenten bei der Wertermittlung. Dazu werden die Einnahmen aus der Vermietung oder Pacht auf die Restnutzungsdauer hochgerechnet. Diese ist üblicherweise die Zeit, bis zu der ein Gebäude komplett abgeschrieben ist. Abgezogen wird der Liegenschaftszinssatz, der vom Gutachterausschuss festgelegt wird. Zum Verkehrswert des Gebäudes kommt bei der Immobilienbewertung nach diesem Verfahren der Bodenwert hinzu.
Kommt zur Immobilienbewertung das Verfahren über den Ertragswert zur Anwendung, geht es um den Rohertrag aus der Bewirtschaftung des Gebäudes. Hinzugerechnet wird der Bodenwert, der dem Preis für das unbebaute Grundstück entspricht. Grundlage ist der Bodenrichtwert, der amtlich festgelegt ist und von jeder Person beim Gutachterausschuss der zuständigen Gemeinde abgerufen werden kann.
Aufschluss über den Bodenrichtwert geben die beim Gutachterausschuss hinterlegten Daten. Der Quadratmeterpreis wird bei der Immobilienbewertung für dieses Verfahren mit der Fläche multipliziert. Hat das Grundstück eine Größe von 250 Quadratmetern und der Bodenwert beträgt 500 Euro pro Quadratmeter, ergibt sich ein Preis von 125.000 Euro.
Die zweite Komponente für die Immobilienbewertung ist nach diesem Verfahren der Ertrag, den das Objekt bis zu seiner vollständigen Abschreibung erwirtschaften wird. Der Rohertrag wird aus der zu erzielenden Jahresmiete oder -pacht ermittelt.
Dabei wird von den am Markt erzielbaren Mieten ausgegangen. Um den Reinertrag zu ermitteln, werden die laufenden Kosten der Wohn- und Gewerbeimmobilien berechnet. Hierzu gehören die Betriebskosten, Verwaltungskosten und die Ausgaben für die Instandhaltung. Auch ein Mietausfallwagnis gehört in die Immobilienbewertung nach diesem Verfahren. Außerdem muss der Reinertrag des Grundstücks ermittelt werden.
Für das Ertragswertverfahren wird der Liegenschaftszins genutzt. Der sogenannte Vervielfältiger, der die Restnutzungsdauer berücksichtigt, sorgt für den Gebäude-Ertragswert. Dieser wird mit dem Bodenwert zum vorläufigen Ertragswert addiert. Die Immobilienbewertung berücksichtigt in diesem Verfahren außerdem mögliche Baumängel und sich negativ auswirkende mietrechtliche Bindungen. Wertsteigernde Besonderheiten finden ebenfalls Beachtung. Mögliche zukünftige Mieterhöhungen spielen dagegen für die Wertermittlung der Immobilie keine Rolle.
Zum Vergleichswertverfahren gibt es für die Immobilienbewertung ein alternatives Verfahren. Es wird vor allem angewandt, wenn es nicht genug vergleichbare Objekte für die Preisermittlung eines selbst genutzten Objektes gibt. Hier kommt das Sachwertverfahren ins Spiel, das sich am materiellen Wert einer Immobilie orientiert.
Die Immobilienbewertung von gewerblich genutzten Objekten lässt sich teilweise ebenfalls nur mit diesem Verfahren durchführen. Ein Beispiel dafür sind Bauernhöfe oder eigene Werkhallen. Berechnet werden die Herstellungskosten des Gebäudes und der Außenanlagen, also Garagen, Wege und andere Elemente. Dieser Wert wird mit dem Bodenwert addiert. Dann werden noch das Alter und der Zustand der Gebäude berücksichtigt.
Für die Immobilienbewertung mit dem Verfahren über den Sachwert werden die Regel-Herstellungskosten verwendet. Die Ermittlung der Kosten für den Bau des Gebäudes erfolgt anhand der gewöhnlich anfallenden Kosten. Daraus wird der Sachwert ermittelt, der auch den Zustand der Bausubstanz berücksichtigt.
Mit der Zeit tritt eine Abnutzung auf, die durch die Alterswertminderung berücksichtigt wird. Ist die Gesamtdauer beispielsweise auf 80 Jahre veranschlagt, beträgt die Minderung bei der Immobilienbewertung nach diesem Verfahren 1,25 % pro Jahr.
Das Sachwertverfahren lässt sich für eigengenutzte Objekte einsetzen. Dies gilt für Wohnimmobilien ebenso wie für gewerblich genutzte Objekte. Die Immobilienbewertung auf der Grundlage dieses Verfahrens erfolgt, wenn es für eine bestimmte Immobilie in der Region zu wenige vergleichbare Objekte gibt. Dies kann auch bei einem extravaganten Einfamilienhaus mit Pool der