Was ist Ihre Immobilie wert?
Interessieren Sie sich für den Verkauf einer Immobilie? Mit unserer Online-Immobilienbewertung erhalten Sie sofort per E-Mail einen Marktwert. Natürlich kostenfrei und unverbindlich!
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Mit diesem umfangreichen FAQ-Bereich geben wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Immobilienbewertung. Wenn Sie darüber hinaus ein Anliegen haben, für welches Sie auf dieser Seite keine zufriedenstellende Lösung finden, stehen wir Ihnen gerne für eine persönliche Beratung oder fundierte Marktanalyse zur Verfügung.
Eine Immobilienbewertung ist eine durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelte Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr.
Ziel einer Immobilienbewertung ist es, einen realistischen Marktwert für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu ermitteln.
Die Kosten für eine Immobilienbewertung hängen wesentlich davon ab, in welcher Form die Dienstleistung erbracht wird. Auch der Zweck und die Objektart haben einen Einfluss auf die Berechnung. So kostet ein umfangreiches Immobiliengutachten, wie Sie es vor Gericht oder für das Finanzamt benötigen, deutlich mehr als eine einfache Immobilienbewertung.
Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie aus reinem Interesse oder für einen bevorstehenden Verkauf ermitteln lassen möchten, genügt in der Regel eine einfache Immobilienbewertung. Diese bieten wir Ihnen über unseren Online-Wertermittlungsrechner kostenlos an.
Auch wenn Sie diese Immobilienbewertung kein Geld kostet, liefert sie Ihnen eine gute Werteinschätzung, auf die Sie weitere Überlegungen stützen können. Auf Wunsch überarbeiten unsere Immobilienberater die Wertermittlung für Sie, um so ein noch zutreffenderes Ergebnis zu errechnen.
Mit unserer Unterstützung können Sie sich guten Gewissens für einen marktgerechten Angebotspreis entscheiden und Ihren Verkaufserfolg optimieren. Die MERGENTHALER IMMOBILIEN AG ist seit über 20 Jahren kompetenter Ansprechpartner für die Bewertung von Immobilien.
Die Bewertung von Immobilien ist in Deutschland durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt. Diese schreibt drei Verfahren fest, nach denen der Wert von Immobilien zu ermitteln ist. Diese sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Viele wertrelevante Faktoren fließen in die Berechnung ein.
Welches Verfahren bei der Immobilienbewertung zur Anwendung kommt, hängt von der Objektart ab. Für selbst genutzte Immobilie bieten sich das Vergleichswertverfahren oder das Sachwertverfahren an. Sogenannte Renditeobjekte, beispielsweise Mietshäuser, werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet.
Das Sachwertverfahren offenbart den materiellen Wert einer Immobilie. Dazu ermittelt es die Herstellungskosten des Gebäudes und des Außenbereiches. Hinzu kommt der Bodenrichtwert.
Beim Vergleichsverfahren werden vergangene Verkäufe gleichwertiger Immobilien ausgewertet. Für die Berechnung spielen die Gebäudeart, die Bauweise, die Größe und die Ausstattung eine Rolle. Der Zustand der Bausubstanz wird ebenfalls berücksichtigt.
Das Ertragswertverfahren setzt sich aus dem Reinertrag der Mieteinnahmen und dem Bodenwert zusammen.
Eine ausführliche Erläuterung der Verfahren und Berechnungsmodelle können Sie hier nachlesen.
Je nach dem verwendeten Verfahren und Objektart, -größe sowie -zustand unterscheidet sich der Ablauf einer Immobilienbewertung. In bestimmten Fällen ist zur Bewertung eines Objekts eine Besichtigung vor Ort notwendig. Existieren ausreichend Markt- und Vergleichsdaten, genügt in der Regel eine Online-Wertermittlung, wie wir Sie kostenfrei anbieten.
In jedem Fall ist für die Berechnung nötig, dass sämtliche wertrelevanten Merkmale eines Objekts erfasst und entsprechend berücksichtigt werden.
Einige dieser Merkmale sind:
In die Wertermittlung fließen alle Stärken und Schwächen einer Immobilie ein. Doch auch Umstände, die in erster Linie nichts mit dem Objekt an sich zu tun haben, beeinflussen dessen Wert, wie das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, das regionale Preisniveau und dessen Entwicklung, Bodenrichtwerte oder Kaufpreise vergleichbarer Objekte. Informationen hierzu können oft bei Gutachterausschüssen erfragt werden.
Langjährige Experten wie wir pflegen jedoch selbst umfangreiche Datenbanken oder haben über Netzwerke Zugriff auf alle nötigen Marktinformationen und Vergleichswerte, um zutreffende Immobilienbewertungen zu erstellen – deutschlandweit.
Der Objektart beziehungsweise dem dafür vorgesehenen Verfahren entsprechend werden dann alle Kriterien bewertet und addiert. Den genauen Ablauf einer Immobilienbewertung können Sie hier nachlesen.
Es gibt diverse Gründe oder Anlässe, eine Immobilie bewerten zu lassen. So ist die Immobilienbewertung beispielsweise unverzichtbar, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen wollen. Erst nach einer Bewertung sollten Sie sich für einen Angebotspreis entscheiden.
Die Immobilienbewertung ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die Festlegung eines realistischen und gleichzeitig rentablen Angebotspreises. Denn nur wenn Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist, können Sie es angemessen am Markt platzieren. Ohne Immobilienbewertung riskieren Sie, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu einem zu niedrigen Preis anzubieten, wodurch Sie Geld verschenken.
Auch das andere Extrem, ein zu hoch angesetzter Preis, der potenzielle Käufer verschreckt, ist mit einer fundierten Marktanalyse ausgeschlossen. Außerdem stärken Sie in Verhandlungen um den Kaufpreis Ihre Position, wenn Sie mit der Bewertung belegen können, dass Ihre Immobilie jeden geforderten Cent auch tatsächlich wert ist.
Neben Verkäufern profitieren auch Käufer von einer Immobilienbewertung. Sie verhindern damit, beim Kauf ein überteuertes Angebot einzugehen. Auch Sie stärken dadurch also Ihre Verhandlungsposition.
Abgesehen von Kauf und Verkauf erfordern folgende Anlässe eine Wertermittlung:
Auch in Vermögensfragen ist eine Wertermittlung notwendig. Dies betrifft etwa die Gütertrennung bei Scheidungen oder Fragen der Vermögensaufteilung in einer Erbengemeinschaft. Bei Erbschaften und bei Schenkungen interessiert sich auch das Finanzamt für den Wert einer Immobilie, um Erbschafts- oder Schenkungssteuern festzulegen.
In vielen Fällen liefert unsere Online-Wertermittlung wichtige Vorinformationen, um die weitere Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt abzuklären.